Im Familientarif der Rechtsschutzversicherung sind die Kinder in der Regel mitversichert. Da bei rechtlichen Auseinandersetzungen ab und zu auch Kinder involviert sind, ist somit die gesamte Familie mit der Rechtsschutzversicherung geschützt. Wenn Sie alleinerziehend sind, dann können Kinder oftmals auch beitragsfrei im Single-Tarif versichert werden. Ein Familientarif ist teuer als ein Tarif für Singles. Allerdings kostet es mehr, für jedes Mitglied einen einzelnen Vertrag abzuschließen. Mit einem Familientarif wird hingegen für einen umfassenden Schutz gesorgt.
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Wer im Rechtsschutz außer den Kindern mitversichert ist
Im Familientarif ist der Rechtsschutz für Kinder, für den Ehepartner und für den Lebenspartner eingeschlossen. Zudem können auch die Kinder des Lebenspartners abgesichert werden, wenn man nicht der leibliche Elternteil ist. Dasselbe gilt auch für Pflege– und Adoptivkinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind. Dafür wird lediglich ein schriftlicher Eintrag bei der Versicherung gebraucht. All dies gilt allerdings lediglich für den Familien- und nicht für den Singeltarif.
Bis welchem Alter Kinder im Rechtsschutz mitversichert sind
Im Rechtsschutz sind Kinder im Prinzip wie bei der Krankenversicherung bis zu ihrer Volljährigkeit kostenfrei bei den Eltern mitversichert. Wenn die Kinder allerdings studieren oder in Ausbildung gehen, dann greift der Versicherungsschutz in der Regel bis zu ihrem 25. Geburtstag, bei einigen Versicherungen auch länger. Voraussetzung ist bei den meisten Versicherungen jedoch, dass die Kinder noch bei den Eltern leben und dort gemeldet sind. Nach dem 25. Geburtstag müssen sie eigene Verträge abschließen. Das gilt auch dann, wenn sie noch bei den Eltern leben und/oder kein eigenes Einkommen beziehen.
Wann Kinder im Rechtsschutz mitversichert sind und wann nicht
Damit Kinder im Rechtsschutz der Eltern mitversichert sind, dürfen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und keine eigenen Einkünfte erzielen. Die Ausbildungsvergütung gehört in diesem Sinne nicht zum Einkommen. Wenn das Kind während des Studiums berufstätig ist und schon ein reguläres Gehalt bezieht, dann muss es eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen und ist nicht bei den Eltern mitversichert. Bei den Eltern sind Kinder auch dann nicht mehr mitversichert, sobald die Kinder heiraten. Wenn Kinder nach der Schule einen Wehr- oder Ersatzdienst antreten, dann sind sie bei den Eltern kostenfrei mitversichert.
Rechtsschutzversicherung Erbrecht Test – Wann der Schutz sofort greift
Die Geburt eines Kindes bei der Rechtsschutzversicherung anmelden
Wenn ein Kind geboren wird, dann beschäftigt man sich wahrscheinlich nicht mit Versicherungsangelegenheiten. Es ist aber zu empfehlen, der Rechtsschutzversicherung solche Änderungen so schnell wie möglich zu melden. Das gilt auch dann, wenn das Kind am Anfang des Studiums in eine eigene Wohnung zieht.
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