Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine sinnvolle Ergänzung. Selbstverständlich haben Sie das Recht, den Rechtsschutz zu kündigen, wenn Sie mit den Leistungen unzufrieden sind oder einen neuen Leistungsumfang brauchen. Rechtsschutz Versicherungsverträge verlängern sich meistens automatisch um ein Jahr. Die Versicherung können Sie in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Unter bestimmten Umständen steht Versicherten auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Lesen Sie, ob in diesem Fall der Rechtsschutz auch monatlich kündbar ist.
Umso früher Sie einen Rechtsschutz abschließen, desto schneller vergeht die Wartezeit. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.
Rechtsschutz monatlich kündbar aufgrund der Beitragserhöhung
Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie ordentlich kündigen oder in entsprechenden Fällen von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. So ist der Rechtsschutz auch außerordentlich beziehungsweise monatlich kündbar, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, ohne dabei die Leistungen der Police zu verbessern. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag, an dem Sie über die Erhöhung des Beitrags informiert wurden. Der Rechtsschutz ist mit sofortiger Wirkung kündbar, allerdings nicht vor dem Termin, ab dem die Beitragserhöhung gilt.
Wenn der Versicherer nicht zahlt, Rechtsschutz monatlich kündbar
Monatlich ist der Rechtsschutz auch dann kündbar, wenn die Versicherung es ablehnt, die Kosten für einen Rechtsstreit zu übernehmen, obwohl sie vertraglich dazu verpflichtet wäre. Alternativ können Sie sich als Versicherter in einem solchen Fall auch beim Versicherungsombudsmann beschweren und ihn darum bitten, die Angelegenheit zu klären. Für Verbraucher ist das immer kostenlos.
Bei Risikowegfall Rechtsschutz sofort kündbar
Der Vertrag einer Rechtsschutzversicherung kann außerdem bei Risikowegfall mit sofortiger Wirkung beendet werden beziehungsweise, wenn das Risiko nicht mehr besteht, aufgrund dessen der Versicherte die Versicherung abgeschlossen hat. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Versicherte sein Auto abmeldet und keinen Verkehrsrechtsschutz mehr benötigt oder wenn ein Versicherter in Rente geht und keinen Berufsrechtsschutz mehr benötigt.
Wann der Rechtsschutz von beiden Vertragsparteien monatlich kündbar ist
Sollte der Versicherte innerhalb von 12 Monaten mindestens zwei Schäden melden, für die der Versicherungsschutz besteht, kann sowohl der Kunde als auch die Versicherung den Vertrag beenden. Nachdem der Versicherer die Deckungszusage für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Außerdem gibt es auch vereinzelte Verträge, die bereits nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen.
Bei Zahlungsverzug ist der Rechtsschutz vom Versicherten monatlich kündbar
Sollte der Versicherte auch nach einer Aufforderung vonseiten der Versicherung seine Beiträge nicht zahlen, so kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Wenn Ihnen der Versicherer gekündigt hat, dann sind Sie einen Monat, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, nicht mehr versichert. Sobald die Kündigung wirksam wird, müssen Sie keine weiteren Beiträge zahlen.
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