Mit einem Hauskauf sind zahlreiche Probleme verbunden, die insbesondere rechtlicher Natur sind. Vor allem nicht genannte Mängel, teure Sanierungen oder verschwiegene Probleme können aus einem Hauskauf eine echte Fehlinvestition machen. Mit einem entsprechenden Immobilien Rechtsschutz schützen sich Käufer und Verkäufer vor den horrenden Kosten, die ein Gerichtsprozess mit sich bringen kann. Rechtsschutz bei Hauskauf.
Finden Sie hier heraus, welche Rechtsschutz sich am besten beim Hauskauf eignet.
Checkliste beim Hauskauf laut IMMO24 Rechtsschutz bei Hauskauf
Um Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollten Käufer sind die folgende Checkliste ansehen und ggf. abgelichen:
- „Dach: Form und Zustand, Dämmung?
- Decken: Art und Höhe?
- Wasser: Wie funktioniert die Warmwasserversorgung? Wie funktioniert die Verbrauchsmessung?
- Sanitäreinrichtung und Ausstattung: Zustand, Materialien?
- Küche: technische Ausstattung, Zustand, Materialien?
- Fenster: Welche Art der Verglasung (Lärmschutz, Energie)? Wie alt sind die Fenster?
- Fassade: Welcher Art ist sie? Welchen optischen Eindruck macht die Fassade? Welche Mängel hat die Fassade?
- Dämmung: Wie ist sie ausgeführt?
- Energieverbrauch: Welche Energiewerte liegen vor?
- Stromversorgung: Welcher Zustand? Wie alt sind die Leitungen und Unterverteilungen etc.?
- Haustechnik: Belüftungssysteme, Steuerungstechnik?
- Heizung: Art, Zustand und Alter?
- Fußböden: Welcher Art und wo sind eventuell Mängel? Gibt es eine Trittschalldämmung?
- Raumaufteilung: Gibt es „gefangene“ Räume? Gibt es Durchgangszimmer?
- Balkons und Terrassen: Vorhanden? Wie viele? Zustand der Beläge?
- Stauräume: Gibt es genug und wie erreichbar?
- Dachböden: Wie genutzt oder nutzbar, Zugänge?
- Keller: Ausstattung, Zustand, Größe, Zugänge?
- Brandschutz: Auflagen erfüllt, Feuerlöscher, Rettungswege etc.?“
Zum Rechtsschutz für selbst-genutzte Wohneinheiten.
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Sachmangel (§ 434 BGB) und Rechtsmangel (§ 435 BGB) beim Hauskauf im Rechtsschutz
Bekannte Mängelarten sind sowohl vom Makler als auch vom Verkäufer anzugeben. Das sollte bereits vor der Unterschrift beim Notar erfolgen. Laut BGB ist eine Hausverkäufer in jedem Fall dazu verpflichtet, ihm bekannte Mängel anzuzeigen. Versteckte Mängel werden in Paragraf 433 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert. „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen“. Dabei handelt es sich um eine „Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich niedergelegten Soll-Beschaffenheit“.
Bürgerliches Gesetzbuch
“ Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Abschnitt 3 – Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Titel 1 – Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Untertitel 1 – Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311b
Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
(1) 1Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. 2Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen.
(2) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein künftiges Vermögen oder einen Bruchteil seines künftigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, ist nichtig.
(3) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen oder einen Bruchteil seines gegenwärtigen Vermögens zu übertragen oder mit einem Nießbrauch zu belasten, bedarf der notariellen Beurkundung.
(4) 1Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten ist nichtig. 2Das Gleiche gilt von einem Vertrag über den Pflichtteil oder ein Vermächtnis aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten.
(5) 1Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag, der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird. 2Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.“
Welche Rechtsschutz bei Hauskauf
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Gewährleistung beim Hauskauf im Rechtsschutz enthalten Rechtsschutz bei Hauskauf
Eine Gewährleistung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abgedeckt, wenn dies explizit im Vertrag festgehalten wird. Folgende Punkte sind gesetzlich festgelegt:
- Gewährleistung
Mängelhaftung
Mängelbürgschaft
Werk- oder Kaufvertrag
Gewährleistungsausschluss
Mängelansprüche 434 ff. BGB
Sachmangel (§ 434 BGB) und
den Rechtsmangel (§ 435 BGB
Mängel und andere Probleme Stand 2024
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„Offene, versteckte und arglistig verschwiegene Mängel“ inmitten des Hauskaufs
Des Weiteren werden im Rechtsschutz drei unterschiedliche Arten von Mängeln unterschieden. Das gilt für die arglistige, die versteckte und die offene Täuschung. Gewährleistungsansprüche werden üblicherweise in den ersten fünf Jahren nach Immobilien Erwerb gegeben. „Offene Mängel“ sind für den Hauskäufer sofort erkennbare Mängel wie ein kaputtes Dach. „Versteckte Mängel“ sind solche Mängel, die nicht sofort einzusehen sind wie Schimmel unter dem Putz. Als „arglistig verschwiegener Mangel“ wir ein Mangel bezeichnet, der dem Verkäufer bekannt ist und der absichtlich verschwiegen wird. In einem solchen Fall sollten Sie den Kaufvertrag mit einem Anwalt überprüfen und klären ob es sich um eine Täuschung handelt. Mehr zu den Haus Versicherungen für eine Immobilie und den Testsiegern.
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Hausratversicherung: Topschutz laut Franke Bornberg
Welche Rechtsstreitigkeiten bei Hauskäufen im Vorfeld vermieden werden können Rechtsschutz bei Hauskauf
Das ist eine Checkliste, die von der Schwäbisch Hall zur Verfügung gestellt wird:
- „1. Vom Dach bis zum Fundament: Substanzschäden
1.1 Setzungsrisse
1.2 Hausschwamm
1.3 Schädlingsbefall
2. Nässefolgeschäden an Tragwerk und Mauern
2.1 Schimmel
2.2 Wasser von oben2.3 Aufsteigende Nässefreigelegt,
getrocknet,
nässeisoliert
und am besten auch gleich wärmegedämmt werden.
3. Installationen: die Wasserversorgung
3.1 Wasserrohre: Bleileitungen
3.2 Wasserrohre: Verkalkung
4. Installationen: die elektrische Anlage
4.1 Elektrische Anlage: Hauptanschluss und Hauptverteilung
4.2 Elektrische Anlage: das Leitungsnetz
5. Wärmehaushalt: Heizung und Dämmung
5.1 Heizung und Heizungsrohre: Alter und Zustand
5.2 Dämmung: Alter und Zustand
6. Gefahrenquelle Asbest
6.1 Asbest
Faserzementplatten („Eternit“) auf Haus- und Schuppen-Dächern
Fußbodenbeläge und verwendete Kleber
Nachtspeicherheizungen
Brand- und Wärmeschutz
Innenisolierungen
6.2 Asbestsanierung
7. Gefahrenquelle Gifte und Altlasten
7.1 Holzschutzmittel
7.2 Altlasten
8. Ist das Haus überhaupt legal?“