Rechtsschutzversicherung Jagd – Absicherung für Jägerinnen und Jäger 2024

Das Jagdrecht ist in Deutschland klar reglementiert. Dabei dürfen Jäger ab einer Waldfläche von 75 Hektar auf dem Eigentum jagen. Wer selbst keinen Wald besitzt, der kann sich das Jagdrecht bei einer Jagdgenossenschaft oder beim Eigentümer erwerben. Kommt es zu rechtlichen Schwierigkeiten, dann ist eine gesonderte Jagd Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Rechtsschutzversicherung Jagd.

Umso früher Sie einen Rechtsschutz abschließen, desto schneller vergeht die Wartezeit. Dabei stehen auch die aktuellen Testsieger zur Auswahl.

Die Jagd ist laut Stiftung Warentest im Wald „streng reglementiert“

Die Stiftung Warentest untersucht nicht nur die Rechtsschutzversicherungen, es werden auch Berichte und Meldungen rund um das Thema Jagd veröffentlicht. Dabei ist de Jagd laut Fachblatt im Wald streng reglementiert, so Torsten Rein­wald vom Deutschen Jagd­verband. Demnach ist das Jagdrecht am Eigentum gebunden. Ab einer Fläche von 75 Hektar ist es Wald­eigentümern erlaubt, auf die Jagd zu gehen. Voraussetzung ist immer der Jagdschein. Wer keinen Wald besitzt, der kann von der Jagdgenossenschaft oder vom Eigentümer Wald pachten. Die besten Rechtsschutz Tarife für Immobilienbesitzer.

Mehr zur Haftpflicht der GVO, Informationen für Privatkunden rund um die Jagdhaftpflichtversicherung, Rechtsschutz Tarifrechner, Service der Unfallversicherung, Jäger-Rechtsschutzversicherung, Kontakt und Melden bei der Versicherung.

Rechtsschutzversicherung beim Jagen 2024

Ein Jagdunfall ist schnell passiert, die Kosten sind schlecht absehbar, wenn es um die Unfälle an Personen oder Tieren geht. Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor den hohen Kosten für ein Gericht. Darüber hinaus ist immer auch eine Jagdhaftpflichtversicherung zu empfehlen, um die Risiken minimal zu halten. Ratgeber empfehlen zudem auch einen Vergleich der privaten Krankenversicherung anzustellen, um auch im Krankenhaus oder bei einem Arzt verbesserte Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Nicht nur die Jäger-Rechtsschutzversicherung ist wichtig. Blicken Sie auch auf andere Anbieter wie die GVO Versicherung oder der Gothaer Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz monatlich kündbar – Stand 2024

JÄGER Magazin hat die besten Jagd-Haftpflichtversicherungen untersucht November 2011

Neben der Rechtsschutzversicherung bietet sich Jägern auch eine gesonderte Jagd-Haftpflichtversicherung an, die ebenfalls eine Rechtsschutz-Funktion übernimmt. Dabei hat das Magazin JÄGER einmal die besten Versicherungen untersucht und ein Ranking aufgestellt, das wir Ihnen im nächsten Teilabschnitt aufgelistet haben.

Rechtsschutzversicherung Jagd 2023

Jagdhaftpflichtversicherung und Rechtsschutz Jahresbeitrag senken mit einer Selbstbeteiligung, private Krankenversicherung Service, Unfallversicherung, Informationen, Versicherung, Daten, Jäger-Rechtsschutzversicherung, Kontakt.

HÖCHSTE KUNDENZUFRIEDENHEIT Unfallversicherung

JANITOS RECHTSSCHUTZ TEST – Welche Bedingungen stehen bereit

Für Jägerinnen und Jäger

Finden Sie immer auch einen passenden Schutz gegen eventuelle Jagdschäden. Dabei sollten Sie als Jägerin oder als Jäger nicht nur über eine Rechtsschutz nachdenken, sondern auch noch über eine private Haftpflicht. Jäger-Rechtsschutzversicherung Kontakt, private Schäden versichert wissen. Haftpflicht Jahresbeitrag bis 200 Euro finden, Daten, Anbieter wie die Allianz und Kontakt.

Die besten Jagdhaftpflichtversicherung im Ranking November 2011
  1. LVM Jagdhaftpflichtversicherung
    Gothaer Jagd-Haftpflicht-Versicherung
    Inter Jagdhaftpflicht
    Allianz Jagd-Haftpflichtversicherung
    Westfälische Provinzial Jagd-Haftpflichtversicherung
    Lippische Jagd-Haftpflicht
    Helvetia Haftpflicht-Versicherung für Jäger
    Ergo Jagdhaftpflicht
    VHV Jadghaftpflicht
    Itzehoer Jagd-Haftpflicht
    VPV Jagd-Haftpflicht
    Signal Iduna Jagd-Haftpflicht
    R+V Jagdhaftpflichtversicherung
    Öffentliche Versicherung Braunschweig Jagd-Haftpflicht
    Rheinland Versicherungen Jagdhaftpflicht
    Rheinland Versicherungen Jagdhaftpflicht
    HDI-Gerling Jäger-Haftpflichtversicherung
    Jagdt-Haftpflichtversicherung
    SV Sparkassen Versicherung Haftpflicht für Jäger
    Versicherungskammer Bayern Jäger-Haftpflichtversicherung
    Mecklenburgische Jagdhaftpflicht-Versicherung
    Continentale Jagdhaftpflicht
    GHV Darmstadt Haftpflicht-Versicherung für Jäger
    Debeka Jagdhaftpflicht-Versicherung
    Volkswohl Bund Versicherungen Haftpflicht für Jäger

Der Firmenrechtsschutz der Allianz Deutschland AG

Erfahren Sie hier alles rund um die Themen GVO, Unfallversicherung, Betriebshaftpflicht und finden einen passenden Berater.

Rechtsschutzversicherung für die Jagd

Wer jagt, der sollte sich mit einem passenden Rechtsschutz gegen die Risiken absichern. So können Sie mit einer Jagd-Rechtsschutzversicherung immer auch eine telefonische Rechtsberatung in Anspruch nehmen, die bei den ersten wichtigen Fragen unterstützend zur Seite steht. Finden Sie auch hier heraus, wer den besten Versicherungsschutz zu bieten hat.

Bundesjagdgesetz laut https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die wichtigsten Regelungen rund um das Bundesjagdgesetz veröffentlicht. Folgende Tierarten sind vom Jagdrecht betroffen:

  • § 2 Tierarten
    „(1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:
    1. Haarwild:
    Wisent (Bison bonasus L.),
    Elchwild (Alces alces L.),
    Rotwild (Cervus elaphus L.),
    Damwild (Dama dama L.),
    Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK),
    Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
    sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de
    – Seite 2 von 20 –
    Rehwild (Capreolus capreolus L.),
    Gamswild (Rupicapra rupicapra L.),
    Steinwild (Capra ibex L.),
    Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS),
    Schwarzwild (Sus scrofa L.),
    Feldhase (Lepus europaeus PALLAS),
    Schneehase (Lepus timidus L.),
    Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.),
    Murmeltier (Marmota marmota L.),
    Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER),
    Luchs (Lynx lynx L.),
    Fuchs (Vulpes vulpes L.),
    Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN),
    Baummarder (Martes martes L.),
    Iltis (Mustela putorius L.),
    Hermelin (Mustela erminea L.),
    Mauswiesel (Mustela nivalis L.),
    Dachs (Meles meles L.),
    Fischotter (Lutra lutra L.),
    Seehund (Phoca vitulina L.);
    2. Federwild:
    Rebhuhn (Perdix perdix L.),
    Fasan (Phasianus colchicus L.),
    Wachtel (Coturnix coturnix L.),
    Auerwild (Tetrao urogallus L.),
    Birkwild (Lyrurus tetrix L.),
    Rackelwild (Lyrus tetrix x Tetrao urogallus),
    Haselwild (Tetrastes bonasia L.),
    Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN),
    Wildtruthuhn (Meleagris gallopavo L.),
    Wildtauben (Columbidae),
    Höckerschwan (Cygnus olor GMEL.),
    Wildgänse (Gattungen Anser BRISSON und Branta SCOPOLI),
    Wildenten (Anatinae),
    Säger (Gattung Mergus L.),
    Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.),
    Bläßhuhn (Fulica atra L.),
    Möwen (Laridae),
    Haubentaucher (Podiceps cristatus L.),
    Großtrappe (Otis tarda L.),
    Graureiher (Ardea cinerea L.),
    Greife (Accipitridae),
    Falken (Falconidae),
    Kolkrabe (Corvus corax L.).“

Bundesjagdgesetz laut https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html

„§ 1 Inhalt des Jagdrechts
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.“

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