Rechtsschutz 100 km Luftlinie

Wenn der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung mehr 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht wohnt und eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen erfolgt, dann trägt der Versicherer bei den Leistungsarten weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherten ansässigen Rechtsanwalt. Die Kosten betragen bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten führt.

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Rechtsschutz gewährt Kosten für Korrespondenzanwalt bei Entfernung von 100 km Luftlinie

Wenn der Versicherte mehr als 100 km Luftlinie vom nächsten Gericht wohnt, dann übernimmt der Rechtsschutz die zusätzlichen Kosten für einen Korrespondenzanwalt. Die Erstattung dieser zusätzlichen Kosten eines Korrespondenzanwalts erfolgt aber nicht im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, im Straf-Rechtsschutz sowie im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Das bedeutet, dass die Kosten für den Korrespondenzanwalt getragen werden, wenn der Ort des Gerichts weiter als 100 km Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist. Möglicherweise können zusätzlich auch die anfallenden Reise- und Übersetzungskosten getragen werden.

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Check24.de über die Bestellung eines Korrespondenzanwalts bei 100 km Luftlinie Entfernung zwischen Wohnsitz und Gericht

Laut dem Team von Check24.de kann ein Korrespondenzanwalt bestellt werden, wenn der Wohnsitz des Versicherten mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (Gerichtsstand) entfernt ist. Der private Rechtsschutz übernimmt in diesem Fall in der Regel alle Kosten für den Korrespondenzanwalt. Der mit der Korrespondenz beauftragte Anwalt ist nicht für die Vertretung des Mandanten vor Gericht zuständig. Er beauftragt bzw. bevollmächtigt einen Anwalt in der Nähe des Gerichtsstands mit der Vertretung seines Mandanten. Der Korrespondenzanwalt steht mit dem prozessbevollmächtigten Anwalt vor Ort in Kontakt, um die Rechtssinteressen des Mandanten wahrzunehmen.

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Warum der Rechtsschutz bei einer Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie zahlt

Wenn der Rechtsfall in einer Entfernung von mehr als 100 km Luftlinie zum Wohnsitz verhandelt wird, kommt der Rechtsschutz für die Kosten des Korrespondenzanwalts auf. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass man es dem Geschädigten nicht zumuten möchte, dass er eine so große Distanz auf sich nimmt. Außerdem kann es bei einer großen Distanz sehr oft zu Problemen in der Kommunikation kommen. Aus diesem Grund wird der Korrespondenzanwalt zwischengeschaltet. Dieser ist mit den Details des Rechtsfalls vertraut und übernimmt den Schriftverkehr zwischen den beteiligten Parteien.

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Fazit Rechtsschutz 100 km Luftlinie

Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten auf Grundlage des geschlossenen Vertrags. Es wird aber empfohlen, dass vor der Mandatserteilung beim Rechtsschutz gefragt wird, ob die Kosten übernommen werden. Entsprechende Kosten wie zum Beispiel die Fahrtkosten zu Gerichten, die weniger als 100 km Luftlinie vom Wohnort des Mandanten entfernt sind, übernimmt der Rechtsschutz im Prinzip nicht. Zu den Jurpartner Policen. 

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