Firmenrechtsschutz Vertragsrecht

Kommt ein Vertrag zustande, dann können sich schnelle Streitigkeiten ergeben. Einer alten Weisheit zufolge ist ein Vertrag nicht zum vertragen da, sondern kommt immer erst beim Rechtsstreit zum Tragen. Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Regel, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und deren Wirkungen verbunden sind. Aus Sicht der Firmenrechtsschutzversicherung ist der Terminus ein sehr wichtiger. Dabei bietet sich nicht nur die Kostenübernahme für das Gericht, den Sachverständigen und die Rechtsanwälte an, auch die Mediation und die telefonische Rechtsauskunft sind wichtige Bestandteile. Firmenrechtsschutz Vertragsrecht

Freiberufler und Selbstständige können die wirtschaftlichen Risiken mit einer Rechtsschutzversicherung erheblich eindämmen.

Welche Kosten ein Firmenrechtsschutz übernimmt Firmenrechtsschutz Vertragsrecht

Mit einer Firmenrechtsschutz-Versicherung erhalten Selbständige eine Kostenübernahme bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, Kunden oder anderen Geschäftspartnern. Die Versicherung übernimmt unter anderem folgende Kosten:

  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Sonstige Kosten

Je nach Anbieter können auch weitere Leistungen übernommen werden. Das es sich im Rahmen einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung um individuelle Leistungen handelt, sind Tarifrechner kaum anwendbar. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen auf die kostenlose Versicherungsanalyse zu setzen. Mehr zur KS Auxilia Rechtsschutz.

Unsere Partner vergleichen

Anbieter hat gekündigt

Rechtsschutzversicherung Sozialrecht Vergleich – Kosten und Bedingunegn

Erfahrungen mit der Württemvergischen

Rechtsschutzversicherung Gewerbe Test und Vergleich

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
„§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.“

Was bedeutet Vertragsrecht

Vertragsrecht ist ein zusätzlicher Baustein innerhalb der Firmenrechtsschutzversicherung. Unternehmen, die Leistungen erbringen oder auch Produkte verkaufen, gehe in der Regel Verträge ein. Die sogenannten Kauf-, Liefer- oder Werkverträge können zum Beispiel mit Kunde, Lieferanten, Versorgern, Banken, Versicherungen u.a. abgeschlossen werden. Oft sind dabei Streitigkeiten nicht weit. Der Grund ist meist eine Schlecht-Leistung oder aber die Verletzung bestimmter vertraglicher Vereinbarungen. In solchen Fällen kann ein Vertragsrechtsschutz helfen.

Rechtsschutz Nachbarschaftsstreit – Wenn es zum Streit mit dem Nachbarn kommen sollte

Interessante Anbieter der Rechtsschutzversicherung:

Rechtsschutz
Generali
Rechtsschutz
NRV
Rechtsschutz
WGV
Rechtsschutz
DEVK

Wann ein Vertrag zustande kommt

Bei einem Vertrag handelt es sich um eine Willenserklärung, die von mindestens zwei Personen abgegeben werden muss. Dabei umfasst die Einigung des Vertrages die wichtigsten Eckpunkte der Parteien. Je genauer der Kontrakt, desto sicherer können die Parteien die Rechte vor Gericht durchsetzen. Unternehmen, Behörden, Institutionen und Privatpersonen sind dazu befähigt ein Rechtsgeschäft durchzuführen. Im Ursprung kann ein Kontrakt in schriftlicher Form entstehen, mittlerweile ist auch der Mausklick via Internet eine Option.

Top10 Verträge kündigen laut volders.de

  • Vodafone kündigen
    o2 kündigen
    McFit kündigen
    eprimo kündigen
    Deutsche Bahn Bahncard kündigen
    Sky kündigen
    mobilcom-debitel kündigen
    Telekom kündigen
    ADAC kündigen
    T-Mobile kündigen
    Häufig gelesene Ratgeber
    Die Krankenkasse Zusatzversicherung wirksam kündigen
    Konto kündigen
    Kündigungsfrist Minijob
    Die außerordentliche Kündigung – Unter diesen Bedingungen ist sie möglich
    Kündigungsfrist Aushilfe
    Kabelanschluss kündigen
    Die Kündigung der Risikolebensversicherung
    Darlehensvertrag kündigen
    Kündigung Telefonanschluss
    Die Autoversicherung kündigen

Widerruf des Vertragsrechts

Je nach Art des Vertrages gibt es auch die Möglichkeit, der Willenserklärung zu widersprechen. Dabei wird Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen diese Option in der Regel nicht angeboten. Es handelt sich beim Widerrufsrecht um eine Möglichkeit im Privatvertrag. Sollten Privatpersonen zum Beispiel einen Mietwagen anmieten und dazu schriftlich eine Unterschrift geleistet haben, können diese Personen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Erklärung sinnvoll. Zum universellen Rechtsschutz Testbericht geht es hier.

Unsere Partner vergleichen